AGB

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Auftragsannahmen, Abreden und Zusicherungen etc., einschließlich derjenigen unserer Außendienstmitarbeiter und sonstigen Betriebsangehörigen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform und sind nur gültig, wenn von uns nicht innerhalb von 8 Tagen ab erfolgter Vereinbarung schriftlich widersprochen wird. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen (die wir nicht gesondert schriftlich ablehnen müssen), es sei denn, es werden hierüber gesonderte Vereinbarungen getroffen. Diese Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware als anerkannt. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht, vielmehr bleiben diese selbständig bestehen. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Hat ein Empfänger dieser Bedingungen einmal zu den vorliegenden AGB gekauft oder ist ihm der Kauf zu diesen Bedingungen zu irgendeiner Zeit angeboten worden, dann unterliegen auch alle späteren Käufe ohne weiteres diesen Bedingungen.

 

2. Recht des Lieferers auf Rücktritt

Voraussetzungen für die Lieferung auf Kredit ist die unbedingte Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Käufers. Sollten uns vor Vertragsabschluß Auskünfte vorliegen bzw. nach Vertragsabschluß Auskünfte zugehen, wonach die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht völlig unbedenklich ist, wenn sich Tatsachen ergeben, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen oder eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bedeuten, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Angebote und Auftragsbestätigungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gelten nur bei sofortiger Annahme. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Abbildungen und Größenangaben in Katalogen, Skizzen, Beschreibungen etc. sind bestmöglich, jedoch nur annähernd ermittelt und für uns unverbindlich, solange sie nicht durch schriftliche Auftragsbestätigung als verbindlich erklärt werden. Modelle, Zeichnungen, Prospekte, Verkaufsunterlagen, Anzeigen, Demonstrations- und Anschauungsobjekte bleiben unser Eigentum. Lieferungen, die in Packungsform sowie geringfügigen technisch und gestalterisch bedingten Abweichungen, Gewicht und farbliche Unterschiede der Ware von den Angaben der Preisliste oder Prospekte abweichen, sind wir berechtigt, die Ware entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in der Beschaffenheit zu liefern, die der Bestellung am nächsten kommt. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend zu machen, anderenfalls gilt die Auftragsbestätigung vollinhaltlich als genehmigt. Sofern bei Bestellung keine festen Preisvereinbarungen getroffen wurden, berechnen wir unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise. Etwa angefallene Transport- und Abladekosten sind uns zu vergüten. Wir sind berechtigt, die Mehrwertsteuer in unseren Rechnungen gesondert auszuweisen, auch dann, wenn zu Inklusivpreisen (Einzelhandel) angeboten wurde.

 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Lieferfahrzeuges zu ebener Erde bzw. an der durch das Fahrzeug zumutbar erreichbaren Stelle. Wir behalten uns die Wahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Expressgebühren oder eine vom Besteller gewünschte andere Versandart gehen zu Lasten des Kunden. Das Abladen des Fahrzeuges hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Teillieferungen sind zulässig. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

 

5. Lieferfristen und Liefertermine

Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Lieferfristen sind, sofern nicht anders vereinbar, für uns unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzung unsererseits (Verzug, Unmöglichkeit) sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung durch uns handelt.

 

6. Mängelrügen und Mängelhaftung

Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn unser Kunde, der Kaufmann ist, alle erkennbaren Mängel und unser Kunde, der Nichtkaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel sowie Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 8 Tagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau unter Vorlage von Garantieunterlagen oder der Rechnung schriftlich angezeigt. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge stehen unserem Kunden unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wenn uns die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung nicht gelingt oder wir keine Ersatzlieferung vornehmen. Die Nachbesserung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn der Mangel nach dreimaligem Versuch nicht behoben werden kann. Die Beseitigung eines Mangels oder die Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache können wir von der vorherigen Zahlung eines Betrages abhängig machen, der dem Gesamtwert der gelieferten Sache abzüglich der voraussichtlichen Kosten für die Nachbesserung entspricht. Zeigt sich ein verborgener Mangel, so ist die Mängelrüge unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu erstatten, wobei etwaige Bearbeitungen oder Verwendungen zu unterlassen sind. Bei Nichtunterlassung der Bearbeitung bzw. bei weiterer Verwendung entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Stellt der Käufer uns auf Verlangen Proben des beanstandeten Materials nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Gebrauchte Maschinen und gebrauchte Materialien werden nach Besichtigung und Abnahme unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für offene und verborgene Mängel als Besichtskauf geliefert.

 

7. Rücksendungen

Die Rücknahme von durch uns gelieferte Ware kommt nur mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis sowie frachtfreier Rücksendung in Frage. Für Rückkosten werden 10 Prozent gekürzt. Eine Rücknahme von Sonderbestellungen oder Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

8. Zahlungsbedingungen

Zahlbar innerhalb 14 Tagen netto, sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen zu den jeweils geltenden Debetzinssätzen zuzüglich Spesen berechnet. Für die Berechnung einer Zahlungsfrist ist der Tag der Lieferung und nicht der Tag der Rechnungsstellung maßgebend. Skontoabzüge werden von uns nur anerkannt, wenn sich der Kunde mit keiner anderen Rechnung in Verzug befindet; ein Skontovermerk auf der Rechnung ist insoweit unverbindlich. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber nur vorbehaltlich der Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung endgültig gutgeschrieben; eine Beitreibungsverpflichtung für Forderungsabtretungen kann abgelehnt werden. Die Beitreibung erfolgt ohne Übernahme einer Haftung. Diskont-, Protest-, und Beitreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und vorläufig gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden in Zweifel zu ziehen. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware bzw. wird die Ware an einen Dritten ausgeliefert - gleich in welchem Wert und Zustand - bzw. verarbeitet, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Werden die von uns gelieferten Waren zusammen mit anderen Waren an einen Dritten veräußert, so gilt der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, der dem Wert unserer Lieferungen einschließlich der Verdienstspanne des Käufers bzw. des Veräußerers entspricht. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Leistungsforderung um mehr als 20 Prozent, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware, soweit dies mit den kaufmännischen Gepflogenheiten zu vereinbaren ist, ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen. Auf Verlangen und bei Verzug ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer mitzuteilen bzw. uns den Namen des Drittschuldners bekannt zu geben. Wir behalten uns vor, die Forderung vom Drittschuldner direkt einzuziehen. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust und Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen die Ansprüche des Abnehmers gegen Versicherer oder sonstige Dritte entstehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten anstelle des Veräußerungserlöses und im selben Umfang ebenfalls im voraus an uns abgetreten. Das Recht des Abnehmers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder aus einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen und deren Rückgabe oder Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Abnehmers verlangen. Der Abnehmer ermächtigt uns schon jetzt in den genannten Fällen die Räumlichkeiten, in denen sich die Waren befinden, zu betreten und die gelieferten Waren wegzunehmen. Der Kunde ist ermächtigt, eine abgetretene Forderung aus verlängertem Eigentumsvorbehalt für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde.

 

10. Garantie

Unter dem Vorbehalt der fachgerechten Montage und des sachgemäßen Gebrauchs, besteht für die Funktionstüchtigkeit eine Garantie zu den nachstehenden Bedingungen: Für alle Glasteile, auf Bruch bzgl. Materialspannungen 5 Jahre. Normale Abnutzung ist davon ausgeschlossen (z. B. Abnutzung einer Oberfläche durch ständigen Gebrauch). Für alle Edelstahlteile 10 Jahre. Für mechanisch bewegliche Teile 1 Jahr.

 

11. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rosenheim. Für Lieferungen ab Werk gilt der Ort des Lieferwerkes als Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Rosenheim, soweit unser Kunde Vollkaufmann bzw. juristische Person im Sinne des §38 ZPO ist.

 

Stand: Mai 2007